Mhd. hûsrât, hûsgeraete, geraete, hauszplunder, farende haab u.a.; lat. domicilium, supellex, utensilia, bona mobilia; nhd. auch Eingetüm, Hausgeräte, Gerade, Plunder u.a.H. bezeichnet diejenigen Gegenstände, die der Aufrechterhaltung eines Haushalts dienen. Unterschieden wird H. meist von ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenständen sowie von Luxusgütern, die nicht der alltäglichen Haushaltung dienen. Rechtliche Regelung erfährt der H. vor allem im Ehelichen ...
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