Die juristische Paarformel H. beinhaltet ursprünglich die im Mittelalter praktizierte Strafe des Prügelns (Prügelstrafe) und Haarscherens (Haar, Haarscheren), eine Strafe, die im Sachsenspiegel als Höchststrafe für Schwangere (Schwangerschaft) gilt.Die Strafe an H. gehört damit zu den Leibesstrafen oder Peinlichen Strafen. Der Delinquent wurde entweder gehend oder am Pranger stehend geprügelt. Oftmals wurde ihm anschließend das Haar geschoren, damit er lange als Straftäter erkennbar ...
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Dem Stichwort Haut und Haar sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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