H. bezeichnet den Zustand eines sozialen Systems, bei dem ein oder mehrere Akteure (sog. KollektivH.) eine dominante Stellung einnehmen. Der Begriff wird meist mit den internationalen Beziehungen assoziiert, vielfach auch mit der inneren Ordnung von Bundesstaaten (Staatenbund) und selten mit sonstigen Verhältnissen, in denen eine Vorherrschaft gekennzeichnet werden soll. Völkerrechts- und Politikwissenschaft rezipieren ihn im 19. Jh., vorbereitet durch hist. Studien, und entwickeln ihn zu ...
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