I. Begriff und Verbreitung Ahd. heimburge, heimburgo; regionale Varianten als Heimberge, Heimbürger, Hemerich u.v.a. Ein H. ist eine (Amts-)Person mit der Bedeutung ‚Schützer des Heims‘. Gemeint ist damit eine Siedlung mit ihrer Flur (Feld und Flur). H. kommen zumeist in spätma. und frühneuzeitlichen Dorfgemeinden vor, aber auch in Städten. So enthält cap. 34 des Mühlhäuser Rechtsbuchs (zw. 1224 u. 1231) relativ ausführliche Vorschriften über den H. der Stadt Mühlhausen in ...
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