Die in den Volksrechten (Leges barbarorum) nicht belegte ahd. Bezeichnung H. (auch harisliz, ‚Heeresschlitzung, -spaltung‘ bzw. ‚Fahnenflucht, Verrat‘) begegnet zuerst im historiographischen Kontext der Lorscher Annalen zum Jahre 788 anlässlich der Absetzung Herzog Tassilos III. im Ingelheimer Prozess, durch welchen er und seine Familie mittels eines Kapitalverbrechens, das fünfundzwanzig Jahre zurück lag und längst gesühnt war, von der Herrschaft über Bayern ausgeschlossen wurde. ...
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Dem Stichwort Herisliz ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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