Auszug aus dem Inhalt von Herrenlose Sachen, herrenloses Gut
H. (res nullius) sind Sachen (im Rechtssinne), die in niemandes Eigentum stehen (oder: keiner sachenrechtlichen Herrschaft [Sachenrecht] unterliegen). Sie sind ursprünglich oder von Natur aus herrenlos, wenn sie noch nie in jemandes Eigentum standen (wie wilde Tiere); sie sind herrenlos gewordene Sachen, wenn ein ehemals an ihnen bestehendes Eigentumsrecht durch Preisgabe (Dereliktion) oder aus anderen Gründen (z.B. durch kriegsrechtliche Verwirkung) erloschen ist. In einem weiteren Sinne H., ...
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