Seit dem 14. Jh. findet sich in nd. Quellen mit einem Schwerpunkt auf Westfalen das Wort H. zur Bezeichnung von Leuten, die zu einer Grundherrschaft gehören oder sonst in persönlicher Abhängigkeit von einer Herrschaft stehen. Oberdt. Entsprechungen sind gehörig und Gehörigkeit. Vereinzelt tritt auch die Bezeichnung hofhörig auf.Das Wort H. ist nur eine unter vielen Bezeichnungen für Personen, die in einem herrschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (Halbfreie, Minderfreie). Erst ...
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