Trotz einer in den letzten Jahrzehnten intensiv betriebenen H.forschung steht eine allgemeingültige und damit auch rechtl. Definition des Phänomens aus, die geeignet wäre, die gewaltigen Wandlungsprozesse von den antiken H. zu den mobilen H. der Völkerwanderungszeit über höfisch-stationäre Herrschaft von zentralen Orten aus ab dem späten MA bis hin zu den H. konstitutioneller Monarchien abzubilden. Überlieferte Begrifflichkeiten sind in Vermengung räumlicher, institutioneller und ...
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