Unter H. im weiteren Sinn versteht man Aufgaben und Würden im Zentrum ma. Fürstenhöfe, aus denen sich hernach der neuzeitliche Hofstaat entwickelte (Hof). Mit ihren Funktionen entsprechen sie elementaren Erfordernissen des herrschaftlichen Hauswesens respektive Alltags und wurzeln mithin nur bedingt in festen Traditionen des frühen MA.s; die Suche nach konkreten germ. oder röm. Wurzeln erscheint insofern müßig. Erstmals beschrieben werden die höfischen Ämter und ihre Kompetenzen in ...
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