H. ist die Verpflichtung eines Mannes, auf Befehl seines Herrn dessen Hof aufzusuchen, um dort seinen Dienstpflichten nachzukommen. Diese waren umfassend – consilium et auxilium. Der Mann konnte zu militärischen Leistungen aufgeboten werden, aber auch zu Rat, Gericht und höfischen Diensten. Demgemäß ist die H. auf das engste verbunden mit der Entwicklung beratender und jurisdiktioneller Funktionen am Hof, auf der Reichsebene also mit der Geschichte der Hof- und Reichstage des Alten ...
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