Titel und Amt der H. (mlat. magister [auch praefectus] curiae) wurden an dt. (Fürsten-) Höfen seit Mitte des 13. Jh.s nach west- und südeurop. sowie klösterlichem Vorbild adaptiert, um die im Zuge der Vererblichung der älteren (Lehen-) Hofämter vernachlässigten Bedürfnisse residenzieller Hofhaltung zu befriedigen. Von Bayern aus, wo schon 1329 ein kaum nachgeahmtes H.-Erbamt belegt ist, stiegen H. über den personalen Dienst am Fürsten vielfach zu dessen Stellvertretern und Leitern ...
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