H. ist die durch Eid oder andere Anerkennungshandlungen vollzogene Treuebindung von Untertanen an ihren Herrn. Ihr entspricht, jedenfalls seit dem HochMA, ein Eid des Herrn, das Recht zu wahren und die Privilegien zu achten. Durch die H. wird der Untertanenverband begründet und befestigt. H. und H.seid sind daher Indikatoren für die Struktur der jeweiligen Staatlichkeit (Staat), woraus sich erklärt, weshalb in der Literatur gelegentlich vehement bestimmte Eide als Untertanen- oder als bloße ...
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