I. (auch abbreviatura, breviatura; ‚Abkürzung‘) ist die Niederschrift eines Notars über einen rechtserheblichen Akt, die die Grundlage der vom Notar ausgefertigten Urkunde bildete (heute: notarielle Urschrift). Die I. verblieb beim Notar, der sie vor Abänderungen bewahrte. Deshalb konnten bei Rechtsformeln festen Wortlauts Abkürzungen verwendet sowie bei übereinstimmenden Urkundszeugen, gleicher Datums oder Ortsangabe auf die im I.buch zuvor vermerkten I. verwiesen werden. Die I. ...
Schlagwort
Dem Stichwort Imbreviatur ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.