Mit dem der röm. Rechtssprache entnommenen Begriff immunitas wird seit dem frühen MA ein verfassungsrechtl. wie kirchenrechtl. relevanter Sonderrechtsstatus (Status) geistlicher, daneben auch weltl. Personen und Güter bezeichnet, der sich allg. als Freiheit von fremder herrschaftlicher Gewalt und Grundlage eigener Herrschaft beschreiben lässt. I. Spätantike Wurzeln Im röm. Reich bedeutet immunitas die Freiheit von munera, d.h. von öffentlichen Lasten verschiedener Art. I. kann daher ...
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