Der I. besteht aus gestuft, also anfänglich – aber untergeordnet – und nachfolgend – aber übergeordnet – zuständigen, zur Entscheidung berufenen und verpflichteten Einzelpersonen oder Gremien. Insbes. gerichtliche Streitfälle werden so einer mehrfachen Prüfung, Beschlussfassung, Überprüfung und Korrektur der vorgängigen Beschlüsse und schließlich der definitiven Entscheidung zugeführt. Diese Prozedur kommt aber auch für Verwaltungsangelegenheiten zur Anwendung. Die Über- und ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Instanzenzug sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.