Das akademische Fach „Geschichte des Italienischen Rechts“ existiert in Italien nicht mehr. Ein Dekret vom 04.08.2000 hat den Namen des Faches in „Geschichte des mittelalterlichen und modernen Rechts“ umgewandelt. Tatsächlich haben die Historiker seit Jahrzehnten eine europ. Perspektive eingenommen. Die berücksichtigten Ursprünge, die geistigen Strömungen, die institutionellen Gleichgewichtszustände, die dem Recht in Italien zugrunde liegen, erweisen sich als stark mit den ...
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