Im engen Sinn handelt es sich bei den J. um die meist als dona annualia überlieferten (Ab-)Gaben (Gabe) des frühen MA, die die merow. und karol. Könige (fränkisches Reich) als Geschenke während der jährlich stattfindenden Heeres- und Volksversammlungen des März- bzw. Maifeldes erhielten. Nur vordergründig und in der Wahl des Gegenstands freiwillig, da gewohnheitsrechtl. begründet und damit verpflichtend (Gewohnheitsrecht), können diese Geschenke als frühe Vorformen von Steuern ...
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