Das J. war das im dän. Rechtsgebiet Jylland einschließlich Fyn geltende Recht, so wie es im 1241 verfassten Gesetz von Jylland niedergeschrieben und in Dänemark als Jyske Lov bekannt ist. Das Gesetz von Jylland enthält in den meisten Handschriften eine Vorrede und ist in drei Bücher eingeteilt. Inhaltlich weicht das J. wenig von den anderen ma. dän. Gesetzbüchern (Das Recht von Schonen [Schonen, Landrecht] und die Rechte von Zeeland) ab. Es folgt aber aus der Vorrede, dass das Gesetz vom ...
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