Der K. (iuramentum calumniae) ist im weiten Sinne ein promissorischer Eid, mit dem die Prozessparteien und ihre Anwälte versichern, sich in einem Gerichtsverfahren nicht mut- oder böswillig zu verhalten und keine Prozessverschleppungen zu verfolgen. Die Ursprünge des K. liegen im röm. Recht. Dort versprach der Kläger, dass er nicht arglistig klagt (Arglist; Klage), und der Beklagte, dass er sich in gutem Glauben verteidigt (Inst. 4.16.1; C. 2, 58 [59], 2 pr. [531]; Corpus Iuris Civilis). ...
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