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Artikel Kammergericht, preußisches
Band II

Kammergericht, preußisches

Czeguhn, Ignacio / Rückl, Frauke

Auszug aus dem Inhalt von Kammergericht, preußisches

„Kammergericht“ ist die Bezeichnung für das heutige Berliner Oberlandesgericht. Es blickt auf eine über 500-jährige Geschichte zurück und ist damit das älteste Gericht Deutschlands.Die erste urkdl. Erwähnung des K. datiert aus dem Jahre 1468. Es handelt sich dabei um die Bestallung Hermann Mollers aus Gardelegen als Fiskalprokurator (Fiskus; Prokurator) des Kurfürsten Friedrich II. Die Geburtsstunde des K. wird aber noch weiter zurückdatiert, wobei das Datum der Arbeitsaufnahme ...

Verweise

Kammergericht, preußisches verweist auf folgende Stichwörter
Akkusationsprozess Alliiertes Recht Berlin Berufung Beweis Fiskus Gelehrtes Recht Gericht Gesetz Goldene Bulle Hof Justiz Kabinettsorder Kaiser und Reich Kommissar Kurfürsten Kurwürde Lehnrecht, Lehnswesen Leipzig Machtspruch Nationalsozialismus Nationalsozialistisches Recht Oberappellationsgericht Oberlandesgericht Patrimonialgerichtsbarkeit Politische Prozesse Potsdam Preußen Privilegia de non appellando Prokurator Prozessmaximen Rechtszug Reichsjustizgesetze Reichstagsbrandprozess Richter Staatsgerichtshof Stadtgerichte Städteordnung Supplikation Unabhängigkeit des Richters Untergerichte Verwaltung Verwaltungsgerichtsbarkeit Volksgerichtshof Weimarer Republik

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Kammergericht, preußisches:
Anklage Brandenburg Gericht Gesetzlicher Richter Landesgerichte Obertribunal, preußisches

Schlagwörter

Dem Stichwort Kammergericht, preußisches sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Kammergerichte; Preußen; Gericht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.kammergericht_preussisches

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