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Artikel Kammerlehen
Band II

Kammerlehen

Diestelkamp, Bernhard

Auszug aus dem Inhalt von Kammerlehen

1. Der in den Urkunden ebenso wie in der feudistischen Literatur bezeugte Ausdruck K. ist vieldeutig. Allen Bedeutungsvarianten gemeinsam ist die Verbindung des Lehnsobjektes mit der Kammer des Lehnsherrn als Sammelstelle seiner Einkünfte. Die Gestaltung dieser Verbindung ist im Einzelfall variabel.a) Die Bezeichnung K. kann sich ableiten von der Zugehörigkeit des Lehnsgutes zum herrschaftlichen Kammergut (z.B. 1255/56 de quodam prediolo, quod dicitur chamerlehen, Schäflarner Trad. 463, ...

Verweise

Kammerlehen verweist auf folgende Stichwörter
England Gewere Grundrente Kammer Kammergut Kellerlehen Langobardisches Recht Pfandrecht Reichsitalien Rente Sachenrecht Schwabenspiegel Sold

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Kammerlehen:
Kammer Kellerlehen Lehnrecht, Lehnswesen Libri Feudorum

Schlagwort

Dem Stichwort Kammerlehen ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Lehnswesen;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.kammerlehen

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