Der Begriff cardinalis ist um 500 erstmals in der kirchl. Terminologie Roms nachweisbar. Durch dieses Adjektiv kennzeichnete man einen Kleriker, der unmittelbar zu der als cardo (‚Angelpunkt‘) der Diözese (Bistum) aufgefassten Bischofskirche bzw. zum bischöflichen Presbyterium (dem Vorläufer des Domkapitels) gehörte, sofern diese Zugehörigkeit oder der Unterschied zu den anderen Klerikern der Diözese besonders betont werden sollte.In Rom selbst gehörten zu dieser Zeit noch alle ...
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