Eine zeitlose Definition des Begriffs „Kautelarjurisprudenz“ (auch iurisprudentia heurematica oder cavens) existiert nicht. Schon die röm. Jurisprudenz kannte die prophylaktische Rechtsberatung, die dem Ratsuchenden Vorsichtsmaßregeln (cautelae) an die Hand gibt, als eine wichtige, urspr. vielleicht sogar die vornehmste jur. Tätigkeit. In Nachbildung ant. Traditionen veröffentlichte man im SpätMA Sammlungen solcher cautelae. Sehr verbreitet war der Tractatus cautelarum des Bartholomaeus ...
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