I. Begriff Das Wort K. ist wohl eine Neuschöpfung aus dem 18. Jh. und wegen der Überschneidung mit Raub wenig zutreffend. Das Deutsche Rechtswörterbuch kennt es nicht. Gemeint ist eine Rechtsverletzung, die heute „Kindesentführung“ oder „Kindesentziehung“ heißt. Umgangssprachlich ist „Kindesraub“ durchaus gebräuchlich (insbes. in den modernen Medien). Die mit dem Wort beschriebene Tat ist dem Menschenraub zuzuordnen, der im röm. Recht als Anmaßung des Herrenrechts ...
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Dem Stichwort Kindesraub sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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