Auszug aus dem Inhalt von Kirchenrecht, katholisches
Das K. der kath. Kirche, geschaffen über einen Zeitraum von zwei Jahrtausenden seit der nach christl. Glauben mit Pfingsten verknüpften Stiftung, gehört für den Rechtshistoriker zum zentralen Erbe einer universalen Rechtskultur. Es hat seit dem ersten nachchristl. Jahrhundert zahlreiche Entwicklungsstufen durchlaufen und wurde zuerst von seinen biblischen Ursprüngen (Bibel), sodann durch apostolische und pseudoapostolische Traditionen, darauf durch die Gesetzgebung der altkirchl. Konzilien, ...
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