Auszug aus dem Inhalt von Klage mit dem toten Mann
Im ma. dt. Strafverfahren konnten Totschlagsklagen (Totschlag) oder Klagen um Mord gegen den auf handhafter Tat ergriffenen Täter in einem bes. Verfahren – nämlich der K. – durch das Bringen der Leiche des Toten vor Gericht eingeleitet werden (Strafprozess). Die Verwandten des Erschlagenen erhoben dann die Totschlagsklage oder die Klage um Mord.Vor Beendigung des Verfahrens bzw. ohne die Erlaubnis des Richters durfte die Leiche nicht bestattet werden. Seit dem 14. Jh. ließ man es ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Klage mit dem toten Mann sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.