Kleidervorschriften waren als obrigkeitliche Erlasse seit der Antike bekannt (Ks. Severus 3. Jh.). In Spanien und Frankreich tauchten sie erstmals im 13. Jh., in Deutschland im 14. Jh. (Speyer 1356) auf. Dort lag ihr Schwerpunkt zunächst in den Städten. Diese erließen K. für alle Bürger ohne Unterschied der Person. Als feste Bestandteile städt. Verwaltungsgesetzgebung waren sie gegen Luxus (Luxusverbote, Luxussteuern) und sittenverderbende Unschicklichkeit gerichtet und finden sich ...
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