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Artikel Königliches Hofgericht
Band III

Königliches Hofgericht

Diestelkamp, Bernhard

Auszug aus dem Inhalt von Königliches Hofgericht

Das Gericht am Hof des dt. Königs war zunächst undifferenziert. Der König saß als Richter einem aus am Hof anwesenden Adligen gebildeten Umstand vor, der das Urteil fand, wenn der Herrscher nicht allein entschied. Erst Ks. Friedrich II. errichtete auf dem Mainzer Hoftag von 1235 im Mainzer Reichslandfrieden ein besonderes K., indem er das Amt des Hofrichters sowie eine eigene Hofgerichtskanzlei (Kanzlei) schuf. Diese Neuerungen hatten bis zur Mitte des 15. Jh. Bestand. Das lange Zeit ...

Verweise

Königliches Hofgericht verweist auf folgende Stichwörter
Ding Gericht Gerichtsverfahren Gerichtsverfassung Hof Kanzlei Lehnrecht, Lehnswesen Register Reichshofgericht Richter Siegel Umstand Urteil

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Königliches Hofgericht:
Graf, Grafschaft Jus evocandi Mainzer Reichslandfriede

Schlagwörter

Dem Stichwort Königliches Hofgericht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
König; Hof; Gericht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.koenigliches_hofgericht

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