Die Bezeichnung K. findet sich im 15. Jh. (konyngesvryge, konings fryen) in der Bedeutung ‘auf Königsgrund sitzender Freier’: dar ock neman ordel wysen sal, hey ensi dar dingkplichtich und eyn schepenbar vrigge off konyngesvryge des stoles (1433, Osnabrück – v. Minnigerode, Königszins, 56; DRW VII, 1233). Neben dem Substantiv tritt das Adjektiv königsfrei (‘mit kgl. Freiheit ausgestattet’ – DRW VII, 1233) auf. Das Deutsche Rechtswörterbuch weist für das Substantiv wie für ...
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Dem Stichwort Königsfreie ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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