In der Vorauflage schrieb Ekkehard Kaufmann, der Begriff „Königsfrieden“ werde in einem „weiteren und in einem engeren Sinne“ gebraucht. Mit dem „weiteren Begriff“ komme zum Ausdruck, dass der König als „Träger der Staatsgewalt“ mit der Friedenswahrung (Frieden) betraut sei.Diese, in älteren Darstellungen zur ma. Verfassungsgeschichte gängige Verwendung von K. ist in heutigen nicht mehr gebräuchlich. Der Grund hierfür liegt keineswegs darin, dass irgendjemand die ...
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