Als K. wird die Mitgliedschaft röm.-dt. Könige in Domkapiteln und Kollegiatstiften bezeichnet. Die Praxis wurzelt weder in den Gebetsverbrüderungen des frühen MA noch späteren Gedenkstiftungen, sondern ist wohl eine Neuerung des 12. Jh., als durch Aufteilung des Kapitelbesitzes in Einzelpfründen (Pfründe) die Voraussetzungen für dauerhafte K.e geschaffen wurden. Vor Ort ließ sich der rex canonicus durch einen Geistlichen (Kleriker) (vicarius imperii) vertreten, der die ...
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