Man unterscheidet bei K. zwischen Diplomen und Mandaten. Diplome dokumentierten potentiell dauerhaft gültige Rechtsverleihungen oder -setzungen, Mandate enthielten i.d.R. befristete und gezielte Anweisungen. Diplome setzten sich aus den drei Hauptteilen Protokoll, Kontext und Eschatokoll zusammen, die sich jeweils in mehrere Abschnitte untergliederten. Die Rechtsinhalte, die an den Beurkundungsverhandlungen beteiligten Personen und die Ankündigung der Beglaubigungsmittel führte man im Kontext ...
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