Die Bezeichnung „Königszins“ (censum regium, qui vulgariter coningestins nuncupatur, 1279 – v. Minnigerode, 31 Anm. 2; DRW VII, 1242 f.) ist seit der 2. Hälfte des 13. Jh. vor allem in norddt. Quellen bis ins späte MA, in manchen Gegenden noch bis ins 18. Jh. vertreten. Im ehem. Stift Hildesheim findet sich der Begriff noch im 19. Jh. Die lat. Bezeichnungen census regalis, census publicus, servitium regis, tributum publicus treten bereits in der Merowingerzeit auf (Gallmeister, ...
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