K. ist ein Kollektivsingular, welcher der lat. corporatio und der frz. corporation entspricht und um die Wende zum 18. Jh. aus diesen Sprachen ins Deutsche übersetzt wurde. Das die ältere Rechtssprache sammelnde Deutsche Rechtswörterbuch hat das Stichwort K. deshalb nicht aufgenommen. „Körperschaft“ ist dem Wortsinn nach eine Mehrheit von Körpern und ähnelt insofern dem Wort „Genossenschaft“, einem sprachl. konstruierten, aber älteren Sammelbegriff: Dort sind es Genossen, hier ...
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Dem Stichwort Körperschaft ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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