Ganz allg. sind K. Niederlassungen von Angehörigen eines Volkes oder Staates in fremder Umgebung. Einen eindeutigen Rechtsbegriff der K. gibt es nicht. Im üblichen Sprachgebrauch kennzeichnet der Ausdruck K. ebenso soziale wie wirtschaftliche und polit. Tatbestände. Er entspricht damit in wesentlichen Punkten dem lat. colonia (Kolonat, Kolone), worunter das Landgut wie die von Bürgern in fremdem Land gegründete Pflanzstadt verstanden werden konnte. Mit Kolonisation wird dementsprechend die ...
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Dem Stichwort Kolonien ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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