Der Sammelbegriff K. bezeichnet eine Schule der Privatrechtsgeschichte nach ihrer wichtigsten Literaturgattung. Üblicherweise fasst man hierunter die gelehrten Juristen, die nach und im Anschluss zur glossa ordinaria (Accursius) das röm. Recht (Corpus Iuris Civilis) für die spätma. Lebensprobleme aufbereiteten und im Unterricht erörterten. Im Wesentlichen sind dies die ital. Juristen des 14. und 15. Jh. Dagegen ist die von Friedrich Carl von Savigny geprägte Bezeichung als ...
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