K. bezeichnet einen Zuständigkeitsstreit zwischen zwei oder mehr staatlichen Stellen. Erklären sich beide Stellen in derselben Sache für zuständig, spricht man von einem positiven K., erklären sich beide für unzuständig, von einem negativen K.Im modernen Rechtsstaat bestehen je nach Ausgestaltung des Streits besondere Vorschriften zur Lösung eines derartigen Konflikts. Bei dem heute v.a. relevanten Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten (Zuständigkeit der Gerichte) verschiedener ...
Schlagwort
Dem Stichwort Kompetenzkonflikt ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.