Mit dem Begriff „Kondominat“ oder „Kondominium“ wird die gemeinsame Territorialgewalt mehrerer, meist benachbarter, reichsunmittelbarer (Reichsunmittelbarkeit) oder souveräner Herren über eine Stadt, ein Dorf, ein Gericht oder auch ein Gebiet (Territorium) bezeichnet. Die vielfältigen Erscheinungsformen und Entstehungsgründe solcher K. im Heiligen Römischen Reich und das Vorkommen verwandter Herrschaftsgebilde haben zu terminologischer Unsicherheit geführt. Zu unterscheiden ist das ...
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Dem Stichwort Kondominat ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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