Die Konskription, lat. conscriptio (‘Liste’), bezeichnete gesetzlich geregelte Systeme zur Heeresaufbringung (Heer), die von der zweiten Hälfte des 17. Jh. an bis ins 19. Jh. verwendet wurden, kurz: die „Aufzeichnung“ von wehrfähigen Männern. Keine zeitgenössische Armee in diesem Zeitraum konnte ihren Bedarf an Rekruten ausschließlich durch Aushebungen im eigenen Territorium decken. Deshalb korrespondierten die verschiedenen K. immer mit Systemen der Freiwilligenwerbung. Solche ...
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