I. Kreistage der Reichskreise Die K. waren seit der ersten Hälfte des 16. Jh. dem Reichstag auf Reichsebene (Reich) vergleichbare Versammlungen der dem jeweiligen Reichskreis angehörigen Stände (Kreisstände) in den durch die sog. Reichsreform insbes. zur Wahrung der Landfrieden und der äußeren Sicherheit gebildeten sechs, seit 1512 zehn, Reichskreisen des Heiligen Römischen Reiches. Sie waren deren „oberstes normensetzendes Organ“ und hatten u.a auch das Recht, im Wechsel Assessoren ...
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