Die K. als Mitteilung des Kriegszustands (Krieg) an den Kriegsgegner hat im europ. Völkerrecht eine lange und komplizierte Geschichte mit ant. und ma. Wurzeln.In der Antike finden wir die förmliche Kriegsansage namentlich im Fetialrecht der Römer (Gerechter Krieg). Die patristisch-kanonistische Lehre (Kanonistik) verlangte für das bellum iustum dagegen keine ausnahmslos zu befolgenden Förmlichkeiten der Kriegseröffnung mehr, durchaus konsequent und im Einklang mit spätant. und ma. ...
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