Die Militärgerichtsbarkeit, eine Sondergerichtsbarkeit, war funktional meist Kriegsgerichtsbarkeit, und zusätzlich hießen Militärgerichte nicht selten auch in Friedenszeiten „Kriegsgerichte“. Sie setzten die Disziplinargewalt des Feldherrn um, der so Verstöße gegen den Gehorsamseid (Eid) und die Feldordnungen ahnden ließ. Diese „Feld-“ oder „Söldnergerichte“ arbeiteten anfangs vorrangig als Standgericht. Als im MA die Feldordnungen umfangreicher und die Heere größer wurden, ...
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