K. (lat. ius belli) bezeichnet im weitesten Sinne das auf den Krieg bezügliche Recht. Im innerstaatlichen Bereich versteht man unter K. jetzt die durch den Krieg bedingten Einschränkungen und Änderungen der in Friedenszeiten geltenden Rechtsordnung. Bis ins 20. Jh. begegnet der Begriff K. auch bei einem Staatsnotstand, soweit im Ausnahmezustand (Kriegszustand, Belagerungszustand) Militär eingesetzt werden kann. In erster Linie denkt man bei K. heute an das Völkerrecht, wobei darunter ...
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