1. Die Bezeichnung „Kronländer“ oder auch „Länder der Krone“ betont den Umstand, dass das so bezeichnete Land als verfassungsrechtl. Einheit direkt einer Krone, d.h. direkt dem Landesfürsten zugehört und nicht etwa als Nebenland einem anderen Land. Sprachlich parallele Erscheinungen sind das Kronlehen und der Kronvasall als solche des Königs und nicht eines anderen Landesherrn.Die konkreten Bezeichnungen „Länder der ungarischen Krone“ bzw. „Länder der böhmischen Krone“ ...
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