Vom lat. curator (‘Besorger’, ‘Wärter’, ‘Vormund’) sowie von curare (‘sorgen um’) abgeleitet, wird der Begriff für Vormund, Pfleger, Vermögensverwalter oder Aufsichtsführer, u.a. über Kassen oder Stiftungen (Stiftung, Stiftungsrecht), verwendet.Einflüsse kamen aus dem Röm. Reich mit dessen curator rei publicae, dem vom Kaiser bestellten außerordentlichen Amtsträger, der in einer Stadt geordnete Verhältnisse – v.a. die Gemeindefinanzen – zu sichern hatte; auch als ...
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