Das Wort „Kurie“ hat in der Rechtsgeschichte mind. zwei unterschiedl. Bedeutungen: Zum einen werden ständische Untergliederungen von Ständeversammlungen (Stände, Ständewesen), insbes. des Reichstages des Alten Reiches (Heiliges Römisches Reich), als K. bezeichnet (dazu 1.). Zum anderen werden die Gesamtheit der Behörden und Einrichtungen, die dem Papst (C 360 f. CIC: Röm. K., Corpus Iuris Canonici) oder einem Diözesanbischof (Bischof) der röm.-kath. Kirche (C 469 CIC: DiözesanK.) ...
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