Der Begriff „Kurwürde“ (lat. electoratus) kommt erst im 17. Jh. vor (Prager Reichsabschied 1635), ist von der Sache her aber natürlich wesentlich älter und bezeichnet das besondere Amt eines Kurfürsten, in dessen Zentrum das Recht zur Königswahl sowie die Teilhabe am Reich (Kurverein, Kurkolleg bzw. Kurfürstenrat) stand. Die Bedeutung der K. wurde durch besondere Insignien wie den mit Hermelin besetzten Kurhut (ein Exemplar aus dem 17. Jh. in der Rüstkammer der Staatl. Kunstsammlungen ...
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