Der vermutlich erst im 18. Jh. auftauchende Begriff K. (lat. res non multae deliberationis) ist kein Fachterminus der Rechtssprache. Er bedeutet ganz allgemein mit einem oder mit etwas kurzen procesz machen. Im Rechtssinn ist meist ein Strafprozess gemeint, in dem der Beschuldigte ohne Beachtung rechtsstaatl. Verfahrensgarantien (Anklage; Gesetzlicher Richter; Unabhängigkeit des Richters; Strafverteidigung; Rechtliches Gehör; Öffentlichkeit; Rechtsstaat) verurteilt wird. Derartige zur ...
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