Von der Wiss. wurde und wird der Begriff Landes„ordnung“ v.a. als unscharfe Bezeichnung frühneuzeitlicher Rechtsquellen verwendet. Teils werden mit diesem Ausdruck die neuzeitlichen Landrechte etikettiert (Motloch), im Unterschied zu diesen jedoch auch Quellen mit mehr öffentlich-rechtlichem Einschlag (Stobbe, Schröder/v. Künßberg), teils überhaupt jene Gesetze, die einen entschiedenen Gegensatz zu den Landrechten bilden (Lieberich) und aus diesem Grund auch umfangreiche Polizeygesetze ...
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