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Artikel Landesverrat
Band III

Landesverrat

Lingelbach, Gerhard

Auszug aus dem Inhalt von Landesverrat

Als L. bezeichnet man einen meist als Verbrechen pönalisierten, gegen den Staat gerichteten Tatbestand. Neben Hochverrat findet sich diese Strafnorm in fast allen Strafgesetzbüchern unabhängiger Staaten. Entsprechende – begrifflich jedoch kaum ausgeprägte – Strafbestimmungen sind bereits in röm. und germ. Rechtsquellen enthalten (Mommsen, 547 ff.).Die Volksrechte enthalten keine einheitlichen, wohl aber zahlreiche konkrete Bestimmungen zum L. (Zusammenstellung bei Ritter, 33–34 f.). ...

Verweise

Landesverrat verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Acht Aufklärung Bundesrepublik Deutschland Constitutio Criminalis Carolina Constitutio Criminalis Theresiana Corpus Iuris Civilis Ehre Fahnenflucht Festungshaft Gefolgschaft Germanen Goldene Bulle Heer Herrschaft Hochverrat Konstitutionen von Melfi Krieg Kurfürsten Landesflucht Landrecht Lehnrecht, Lehnswesen Majestätsverbrechen Meuterei Nationalsozialismus Obrigkeit Rechtsquellen Regierung Reich Reichsfürsten Reichsgericht Reichsitalien Rädern Staat Stadtmauer Stadtverweisung Treue Ungehorsam Untreue Verbrechen Verrat Volksgerichtshof Volksrechte Weimarer Republik Wormser Reformation Zuchthaus

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Landesverrat:
Gerichtsverfassung Halslösung Herisliz Hochgerichtsbarkeit Hochverrat Kompositionensystem Kreittmayr, Wiguläus Xaver Aloysius von (1705-1790) Kriminalität Landesflucht Landfriedensbruch Langobardisches Recht Majestätsverbrechen Meintat Politische Prozesse

Schlagwörter

Dem Stichwort Landesverrat sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Missetat; Strafe und Strafrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.landesverrat

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